Asbestzemententsorgung

Umdeckung von Asbestdächern nach TRGS 519:

Der Rückbau und die Entsorgung der asbesthaltigen Wellplatten usw. erfolgt ausschließlich durch geschultes Personal und unter Zugrundelegung der TRGS 519.

Asbestzementplatten sind Sondermüll und die freigesetzten Asbestfasern beim verarbeiten für den Menschen krebserregend, deshalb muss man für den richtigen Abbau dieser Platten an einer speziellen Schulung nach den Regeln der TRGS 519 teilgenommen haben um diese fachgerecht abbauen zu können.

Gerne erledigen wir diese Arbeit mit unserem dafür ausgebildeten Personal für Sie.